Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Allgemeines, Geltungsbereich 
      • Für Verträge zwischen vollesambiente, eine Unternehmung der Hansen & Klein GbR, Pferdewasser 6, 24937 Flensburg (nachfolgend wir, uns oder AN) und unseren Kunden (nachfolgend AG) über die Erstellung und Bereithaltung von 360°-Aufnahmen (nachfolgend Leistung), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
      • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit unseren Kunden, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung durch uns stellt in diesem Fall jedoch keine ausdrückliche oder stilschweigende Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
    2. Vertragsschluss, allg. Leistungserbringung
      • Unsere Angebote an den Kunden sind freibleibend. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben, indem er uns gegenüber eine Bestellung bzw. Beauftragung aufgibt.
      • Durch die Beauftragung gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, welches wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang annehmen können. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder des unterschriebenen Vertrages an den Kunden oder durch Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden.
      • Wir sind berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst, durch verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) oder durch Unterauftragnehmer zu erbringen.
      • (Liefer-)Termine sind unverbindlich, wenn nicht etwas Abweichendes in mindestens Textform vereinbart ist.
    3. Pflichten des Auftraggebers
      • Der AG stellt sicher, dass, soweit dies für die vertragsgemäßen Ausführung der Leistung erforderlich ist, der AN zu einem gemeinsam vereinbarten Termin ungehinderter Zugang zu den aufzunehmenden Räumlichkeiten gewährt wird.
      • Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung den Zustand der Räumlichkeiten herzustellen, der in den Aufnahmen festgehalten werden soll. Sollten durch notwendige Nacharbeiten Verzögerungen entstehen, ist der AN berechtigt, diese zu einem Stundensatz von 50,00 € brutto je eingesetzter Kraft zusätzlich in Rechnung zu stellen oder nach seiner Wahl eine angemessene Anpassung der Vergütung, sowie ggfs. eine Verschiebung etwaiger Termine zu verlangen.
      • Der AG garantiert, dass durch die Aufnahmen keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden und hält den AN von aus solchen Forderungen entstehenden Forderungen Dritter frei.
    4. Zurverfügungstellung
      • Die im Auftrag des AN erstellten Werke werden diesem über die Online-Plattform unseres Kooperationspartners Matterport (352 E. Java Dr., Sunnydale, CA 94089, USA, nachfolgend: Matterport) zur Verfügung gestellt. Hierzu erstellt der An für den AN ein individuelles Nutzerkonto auf der Website des Kooperationspartners und matterport.com und stellt das fertige Werk nach der Bearbeitung zur Ansicht und weiteren Verwendung ein.
      • Nutzername und Kennwort werden dem AG nach Eingang der vollständigen Zahlung übergeben. Vollesambiente weist darauf hin, dass nach der Änderung des Passworts keine Möglichkeit mehr für uns besteht, auf die hochgeladenen Daten zuzugreifen.
      • Vollesambiente weist darauf hin, dass Matterport aufgrund der geltenden Nutzungsbedingungen das Recht hat, den dort eingestellten Inhalt auch zu eigenen Zwecken zu nutzen. Matterport wird eine unbeschränkte, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung Reproduktion, Darstellung, öffentliche Aufführung, Übertragung und Verteilung des eingestellten Materials eingeräumt.
    • Urheberrecht & Rechteeinräumung
      • Dem Auftragnehmern steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
      • Mit Eingang der vollständigen vereinbarten Vergütung räumt der AN dem AG ein einfaches, unbeschränktes, unbefristetes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den in seinem Auftrag erstellten Werken ein.
    • Abnahme und Gewährleistungsansprüche
      • Gewährleistungsansprüche können nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass der Kunde uns gegenüber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach der Zurverfügungstellung unserer Werke ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit zu untersuchen und erkannte Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Andernfalls hat er die Abnahme des Werks zu erteilen.
      • Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Wir weisen darauf hin, dass in 360-Grad aufgenommenen Panorama Werken technisch bedingt geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen kann, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
      • Die Abnahme einer Leistung gilt auch als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahme/-hindernisse detailliert zu beschreiben.
      • Soweit wir gegenüber dem Kunden zur Nacherfüllung oder Nachbesserung verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Werks berechtigt.
      • Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung oder Nachbesserung gegenüber dem Kunden fehl, so ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der gewählten Art der Nacherfüllung liegt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch vor.
      • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
      • Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen (Neuherstellung des Werkes) verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Uns ist für die Nacherfüllung und Nachbesserung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl bzw. gelingt die Nachbesserung nicht, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden Schadensersatz zu verlangen.
      • Bei der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Werks, sowie des Datahostings bei unserem Kooperationspartner gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gem. § 536a Abs. 1 Als. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
    • Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
      • Es gelten die in unserem Angebot angegebenen Preise.
      • Skonto wird nicht gewährt. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
      • Die von dem Kunden zu leistende Zahlung ist in vollem Umfang sofort fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits 14 Tage nach Erhalt der von uns geschuldeten Leistungen oder nach Ablauf des gesondert vereinbarten Zahlungsziels in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
      • Für nicht fristgerecht bei uns eingegangene Zahlungen fällt pro angefangener Woche ein pauschalisierter Schadensersatz von null Komma fünf (0,5%) Prozent des in Verzug befindlichen Betrages an, maximal jedoch fünf (5%) Prozent des in Verzug befindlichen Betrages. Macht vollesambiente darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend, wird der pauschalierte Schadensersatz hierauf angerechnet. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
      • Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
      • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    • Rücktrittsrecht
      • Sind wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer oder durch dauerhafte technische Störungen eines Kooperationspartners gehindert, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Ausfall von Personal ohne Verschulden, behördlichem Eingreifen oder ähnlichen Ereignissen.
      • Im Falle des Eintritts eines Leistungshindernisses gemäß Ziffer 1 informieren wir den Kunden unverzüglich. Soweit wir in diesem Fall von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 8.1 unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Kunden im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich zurückerstattet.
      • Soweit wir uns in Verzug befinden, kann der Kunde nach einer erfolglos verstrichenen, in Schriftform gesetzten Nachfrist von mindestens fünfzehn (15) Werktagen den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden jedoch gemäß den AGB (ggfs. in Verbindung mit einer bereits geschlossenen einzelvertraglichen Vereinbarungen) abgerechnet.
    • Haftungsbegrenzung
      • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet vollesambiente – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
      • Unsere Haftung ist zudem beschränkt auf die maximal unter der jeweiligen Auftragsbestätigung pro Kalenderjahr zu bezahlende Vergütung.
      • Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, der bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
      • Weitergehende Haftungsansprüche des Kunden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haftung ohne Verschulden.
      • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Pflichtverletzungen von vollesambiente beträgt zwölf (12) Monate.
      • Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen (insb. Rechenzentren und Telekommunikationsdienstleister).
      • Die Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
      • Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von vollesambiente abgegebenen Garantie sowie in anderen Fällen, in denen das anwendbare Recht eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt (z.B. Produkthaftungsgesetz).
      • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
      • Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns erstellten, dem Kunden übergebenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Dokumenten und sonstigen Unterlagen etc. vor. Deren Weitergabe durch den Kunden an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
      • Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
      • Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger bindend. Keine Partei darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
      • Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Flensburg. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben in diesem Falle unberührt.